Informationen

die Ihnen Helfen

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die noch zu Hause leben und mindestens den Pflegegrad 1 innehaben, können einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag
von bis zu 131 € geltend machen.

Wir rechnen diese Leistungen direkt bei Ihrer Pflegekasse ab, da wir nach §45 SGB XI anerkannt sind.

Ohne Pflegegrad müssen die Leistungen privat bezahlt werden, sind aber bis zu 4.000 € jährlich
steuerlich absetzbar.

Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen und kontaktieren Sie uns!